EuGH: Amazon haftet nicht für Markenverstöße von Drittanbietern
Markeninhaber können aber Versandstopp bei Amazon verlangenDer US-Internet-Handelsriese Amazon haftet nicht für Markenverstöße von Drittanbietern auf der Plattform Amazon-Marketplace. Das gilt selbst dann, wenn Amazon die Ware lagert und verschickt, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Danach können die Markeninhaber aber verlangen, dass Amazon solche Ware nicht mehr lagert und verschickt. (Az: C-567/18)
Im konkreten Fall geht es um das Coty-Parfum "Davidoff Hot Water". Ein eigenständiger Händler hatte dies auf der Internetplattform Amazon-Marketplace zum Verkauf angeboten, obwohl für die betreffenden Flakons kein Recht zum Verkauf in der EU bestand. Dabei nutzte der Händler einen Service von Amazon, die Ware zu lagern und zu verschicken.
Mehr dazu findest Du auf derstandard.at
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Im Streit um vermeintliche Steuervorteile für Amazon in Luxemburg haben die Richter des Europäischen Gerichtshofs entschieden – im Sinne Amazons.
Die Weitergabe der Encrochat-Daten nach Deutschland widerspricht wohl nicht dem Unionsrecht. Die Zulässigkeit der Beweise bleibt aber strittig.
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