EuGH: Grenzüberschreitende Online-Werbung für Arzneimittel erlaubt

01. Okt. 2020, 14:17 |  0 Kommentare

Europäischer Gerichtshof: Verbot wäre unzulässige Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs

Online-Apotheken dürfen im Netz auch Werbung für rezeptfreie Medikamente machen, die sich gezielt an Kunden in anderen EU-Staaten richtet. Ein entsprechendes Urteil gab der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag bekannt. Demnach darf das Land, in dem sich der Zielmarkt befindet, Arzneimittel-Händlern aus weiteren EU-Ländern nicht verbieten, etwa mit Hilfe bezahlter Links in Suchmaschinen oder Vergleichsportalen Käufer anzusprechen.

Ein solches Verbot würde nach Auffassung der Richter eine womöglich unzulässige Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs im europäischen Binnenmarkt darstellen - sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass sich dadurch Allgemeinwohl-Ziele wie eine bessere Verteilung niedergelassener Apotheken im Land erreichen lassen.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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