EuGH kippt Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
08. April 2014, 11:44
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Ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte - so sieht der Europäischer Gerichtshof die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und kippt diese.
Die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger zu Fahndungszwecken sei "in vollem Umfang unvereinbar" mit der EU-Charta der Grundrechte. So lautet das finale Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das am Dienstag in Luxemburg verkündet wurde. Damit geht der Gerichtshof über die Empfehlung des EU-Generalanwalts Pedro Cruz Villalón, der im Dezember 2013 festgestellt hatte, dass die EU-Richtlinie von 2006 das Grundrecht auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens verletze, noch hinaus. Denn der EuGH kippt mit diesem Urteil die EU-Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und E-Mail-Informationen.
Der Gerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass der Unionsgesetzgeber beim Erlass der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten die Grenzen überschritten hat, die er zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einhalten musste.
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