schaf am 21. März 2019 um 20:14 | 0 Kommentare | Lesezeit: 23 Sekunden
Internetanbieter sollen Nutzern tatsächlich die Wahl geben, ob und inwieweit sie sogenannte Cookies akzeptieren wollen. So ist nach einem am Donnerstag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegten Rechtsgutachten ein schon voreingestelltes Zustimmungskästchen unzulässig. Auch müssen danach Anbieter aufklären, wie lange Cookies gespeichert bleiben und wer auf die Daten Zugriff hat.
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EuGH-Gutachter fordert echte Wahlmöglichkeit bei Internet-Cookies
Betreiber sollen auch über Verwender erhobener Daten informieren - voreingestelltes Zustimmungskasterl unzulässigInternetanbieter sollen Nutzern tatsächlich die Wahl geben, ob und inwieweit sie sogenannte Cookies akzeptieren wollen. So ist nach einem am Donnerstag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegten Rechtsgutachten ein schon voreingestelltes Zustimmungskästchen unzulässig. Auch müssen danach Anbieter aufklären, wie lange Cookies gespeichert bleiben und wer auf die Daten Zugriff hat.
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