schaf am 07. April 2016 um 08:10 | Lesezeit: 58 Sekunden

"Festplattenabgabe": Austro Mechana glaubt Nutzern nicht

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Bild: pixabay

Seit Oktober können auch Letztverbraucher die Speichermedienabgabe zurückfordern. Auf Rückzahlungen werden sie aber noch warten müssen. Vorerst sind die Gerichte am Wort.

Der Betrag ist nicht hoch, es handelt sich lediglich um 35 Cent. Für Christof Roth (Name von der Redaktion geändert) geht es aber ums Prinzip. Der Oberösterreicher hatte sich Ende Dezember eine 16 GB große MicroSD-Karte gekauft, für die er auch die Speichermedienabgabe abführte. Weil die Karte in seinem Navigationsgerät zum Einsatz kommt, um gekauftes Kartenmaterial zu speichern, und nicht zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Inhalte verwendet wird, forderte Roth Anfang Februar die Urheberrechtsabgabe von der Verwertungsgesellschaft Austro Mechana zurück.

Seit am 1. Oktober vergangenen Jahres die Urheberrechtsnovelle in Kraft trat, dürfen dies nicht nur gewerbliche und behördliche Nutzer, sondern auch Letztverbraucher. Voraussetzung ist, dass sie glaubhaft machen können, dass sie die Speichermedien nicht zur Vervielfältigung ...


Zitat:
"zum eigenen oder privaten Gebrauch benutzen oder benutzen lassen"


... wie es im Paragraf 42b, Absatz 6, Ziffer 2 des Urheberrechtsgesetzes heißt.

Mehr dazu findest Du auf futurezone.at





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