schaf am 23. Okt. 2014 um 13:47 |  0 Kommentare | Lesezeit: 57 Sekunden

Finanz will Auskunft zu IP-Adressen

Finanzstrafbehörden wollen künftig Verkehrsdaten von Internet-Nutzern abfragen. Ein entsprechendes Gesetz wird vorbereitet. Internetanbietern stößt dies sauer auf.

Die Finanzbehörde will mehr Kompetenzen. Beim Verdacht von Finanzvergehen soll sie künftig von Internetanbietern auch Auskünfte über Personen hinter dynamischen IP-Adressen abfragen dürfen. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, der unter dem unverdächtigen Titel "2. Abgabenänderungsgesetz 2014" derzeit zur Begutachtung aufliegt. Internetanbieter befürchten Rechtsunsicherheiten und kritisieren, dass mit der Gesetzesänderung Grundrechte eingeschränkt und Datensicherheitsmaßnahmen außer Acht gelassen werden.

Konkret verpflichtet die Gesetzesnovelle Telekommunikationsanbieter den Finanzstrafbehörden bei Verdacht eines vorsätzlichen Finanzvergehens Auskunft über Verkehrs- und Zugangsdaten von Internet-Nutzern zu geben. Sie müssen nach richterlicher Anordnung Name und Anschrift eines Benutzers, dem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war, sowie IP-Adressen zu einer bestimmten Nachricht und den Zeitpunkt ihrer Übermittlung beauskunften.

Bislang durften die Finanzbehörden lediglich auf Stammdaten - konkret Name, Anschrift und fixe Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses - zugreifen.

Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz





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