> Forums > News

K

KIM-Verordnung nicht verfassungswidrig

Erstellt
Jan. '24
letzte Antwort
Noch keine
Antworten
Noch keine
Aufrufe
22
0
„Gefällt mir“
Abos
Noch keine
Mi., 03. Januar, 2024 um 11:09
#1

KIM-Verordnung nicht verfassungswidrig - vorarlberg.ORF.at

Der Verfassungsgerichtshof hat die Behandlung des Antrages gegen die KIM-Verordnung der Finanzmarktaufsicht abgelehnt. Die Maßnahme, die bestimmte Eigenmittel für Immobilienkredite vorsieht, sei gesetzmäßig. Ein Vorarlberger wollte die Regelung aufheben lassen.

Mehr unter: https://vorarlberg.orf.at/stories/3239070/


> Forums > News

Du hast bereits für diesen Post abgestimmt...

;-)



Logo https://t.ress.at/Wc7UT/


Ähnliche Themen:











Top