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KIM-Verordnung nicht verfassungswidrig

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Jan. '24
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Mi., 03. Januar, 2024 um 11:09
#1

KIM-Verordnung nicht verfassungswidrig - vorarlberg.ORF.at

Der Verfassungsgerichtshof hat die Behandlung des Antrages gegen die KIM-Verordnung der Finanzmarktaufsicht abgelehnt. Die Maßnahme, die bestimmte Eigenmittel für Immobilienkredite vorsieht, sei gesetzmäßig. Ein Vorarlberger wollte die Regelung aufheben lassen.

Mehr unter: https://vorarlberg.orf.at/stories/3239070/


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