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"Abschlagszahlungen" im Mobilfunk gesetzwidrig
Erstellt
Feb. '13
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Fr., 22. Februar, 2013 um 15:29
#1
Eine zusätzliche Gebühr bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages wurde vom Handelsgericht Wien (HG) für unzulässig erklärt, nachdem der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geklagt hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. https://www.ress.at/news22022013152930.html |
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Fr., 22. Februar, 2013 um 16:24
#2
Das wäre ja mal geil! C&M distanziert sich konkret und ausdrücklich vom Inhalt dieses Postings. Der Ersteller des Postings haftet für seine Äußerungen. Inhalte, die nicht den Forumsregeln entsprechen sind bitte vom Leser zu melden ... |
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So., 24. Februar, 2013 um 19:42
#3
schau ma mal C&M distanziert sich konkret und ausdrücklich vom Inhalt dieses Postings. Der Ersteller des Postings haftet für seine Äußerungen. Inhalte, die nicht den Forumsregeln entsprechen sind bitte vom Leser zu melden ... |
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