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"Abschlagszahlungen" im Mobilfunk gesetzwidrig

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Feb. '13
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Fr., 22. Februar, 2013 um 15:29
#1

Eine zusätzliche Gebühr bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages wurde vom Handelsgericht Wien (HG) für unzulässig erklärt, nachdem der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geklagt hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Diese C&M News kannst Du hier lesen:
https://www.ress.at/news22022013152930.html

 
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Fr., 22. Februar, 2013 um 16:24
#2

Das wäre ja mal geil!



C&M distanziert sich konkret und ausdrücklich vom Inhalt dieses Postings.
Der Ersteller des Postings haftet für seine Äußerungen.
Inhalte, die nicht den Forumsregeln entsprechen sind bitte vom Leser zu melden ...
 
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So., 24. Februar, 2013 um 19:42
#3

schau ma mal



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