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"Abschlagszahlungen" im Mobilfunk gesetzwidrig

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Feb. '13
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Fr., 22. Februar, 2013 um 15:29
#1

Eine zusätzliche Gebühr bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages wurde vom Handelsgericht Wien (HG) für unzulässig erklärt, nachdem der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geklagt hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Diese C&M News kannst Du hier lesen:
https://www.ress.at/news22022013152930.html


Fr., 22. Februar, 2013 um 16:24
#2

Das wäre ja mal geil!



C&M distanziert sich konkret und ausdrücklich vom Inhalt dieses Postings.
Der Ersteller des Postings haftet für seine Äußerungen.
Inhalte, die nicht den Forumsregeln entsprechen sind bitte vom Leser zu melden ...

So., 24. Februar, 2013 um 19:42
#3

schau ma mal



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