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Arbeitgeberseite darf Tiktok und Co auf Diensthandys verbieten, aber nicht schrankenlos kontrollieren

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Mär. '23
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Do., 09. März, 2023 um 15:01
#1

Die Arbeiterkammer empfiehlt eine Betriebsvereinbarung zur Nutzung von Kommunikationsgeräten, die von Firmen zur Verfügung gestellt werden


Diese C&M News kannst Du hier lesen:
https://ress.at/-news09032023150104.html


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