Job nur mit Impfung: AMS sperrt Verweigerern das Arbeitslosengeld


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schaf
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BeitragDo 16. September, 2021 12:28
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Arbeitsminister Kocher gibt in einem Schreiben an das AMS vor, dass Arbeitslose eine Stelle nicht einfach deshalb ablehnen können, weil dafür eine Impfung verlangt wird



Die Impfung hat die Pandemie ohne Zweifel entspannt. Für die absolute Mehrzahl der Erwachsenen und der über Zwölfjährigen steht eine gut wirksame Schutzimpfung gegen Corona zur Verfügung. Zugleich sind viele gesellschaftliche Debatten hitziger geworden, weil sich nach wie vor viele Menschen, warum auch immer, nicht impfen lassen wollen. Mitunter führt das zu schwierigen Abwägungsfragen: Ist es legitim, Druck auf Ungeimpfte auszuüben? Muss es nicht eine individuelle Entscheidung bleiben, ob jemand die Impfung will oder nicht?

Auch am Arbeitsmarkt wird über solche Fragen diskutiert. Hier hat in einem Teilbereich Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) eine Entscheidung getroffen. Nach STANDARD-Informationen hat er in einem Schreiben das AMS dazu verpflichtet, Jobsuchenden das Arbeitslosengeld zu sperren, sofern sie sich auf eine zumutbare Stelle nur deshalb nicht bewerben, weil dort eine Impfung verlangt wird oder eine Stelle, die ihnen angeboten wird, nur deshalb nicht annehmen. Das Schreiben stammt vom 25. August und ist ergangen, nachdem das AMS und eine Weisung zu dieser Frage angesucht hat.


Mehr dazu findest Du auf derstandard.at

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pero
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BeitragFr 17. September, 2021 09:30
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Schwieriges Thema ...

Ich denke aber es ist gerechtfertigt! Warum? Weil die meisten Stellen die eine Impfung fordern nicht irgendwelche Lager sind, sondern Berufen welche mit viel Menschen in Kontakt kommen, wie etwa im Gesundheitswesen oder zB Lehrer ...

Natürlich muss man auch hier ein wenig differenzieren. Nicht jeder kann sich Impfen lassen ...

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aleX
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BeitragFr 17. September, 2021 09:34
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pero hat Folgendes geschrieben:
Ich denke aber es ist gerechtfertigt. Warum? Weil die meisten Stellen die eine Impfung fordern nicht irgendwelche Lager sind, sondern Berufen welche mit viel Menschen in Kontakt kommen, wie etwa im Gesundheitswesen oder zB Lehrer ..


Stimme ich dir zu ..

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 Post #3

Gast







BeitragFr 17. September, 2021 16:56
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"Das AMS ist nicht berechtigt, den Impfstatus von Arbeitsuchenden zu erheben. Aus diesem Grund kann das AMS auch bei Bewerbungsvorschlägen darauf keine Rücksicht nehmen", schrieb AMS-Vorstand Johannes Kopf am Donnerstag auf Twitter. "Nach Rücksprache mit dem Arbeitsministerium teilt das AMS mit, dass in jenen Fällen, in denen ein künftiger Arbeitgeber in zulässiger Weise eine Impfung verlangt (z. B.: im Gesundheitsbereich) und die Beschäftigung aus diesem Grund abgelehnt wird, die Prüfung einer Sanktion gem § 10 AlVG zu erfolgen hat", so Kopf. Das AMS kann im Einzelfall als Sanktion das Arbeitslosengeld für eine gewisse Zeit sperren.

Quelle: salzburg24.at

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