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Recht auf Löschung von Bonitätsdaten bestätigt
Erstellt
Jul. '08
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Do., 17. Juli, 2008 um 10:55
#1
Verbraucher haben ein Recht darauf, Daten über ihre Bonität aus öffentlich zugänglichen Dateien löschen zu lassen. Dieses Widerspruchsrecht kann jederzeit ausgeübt werden und bedarf keiner Begründung, bestätigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Anlass Einem Konsumenten wurde ein Vertrag mit einem Mobilfunkbetreiber mit der Begründung verweigert, dass eine Bontitätsabfrage bei einem Wirtschaftsauskunftsdienst drei negative Eintragungen er ... https://www.ress.at/cmnews.php?datum=17072008&news=17072008115552 |
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Fr., 18. Juli, 2008 um 16:06
Der Mensch ist ein naiver Tourist mit einem abgelaufenem Visum für den Planeten Erde .. |
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