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Recht auf Löschung von Bonitätsdaten bestätigt

Erstellt
Jul. '08
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Abos
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Do., 17. Juli, 2008 um 10:55
#1

Verbraucher haben ein Recht darauf, Daten über ihre Bonität aus öffentlich zugänglichen Dateien löschen zu lassen. Dieses Widerspruchsrecht kann jederzeit ausgeübt werden und bedarf keiner Begründung, bestätigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Anlass
Einem Konsumenten wurde ein Vertrag mit einem Mobilfunkbetreiber mit der Begründung verweigert, dass eine Bontitätsabfrage bei einem Wirtschaftsauskunftsdienst drei negative Eintragungen er ...



Diese C&M News kannst Du hier lesen:
https://www.ress.at/cmnews.php?datum=17072008&news=17072008115552


Fr., 18. Juli, 2008 um 16:06
#2

Finde ich richtig so ..

Der Mensch ist ein naiver Tourist mit einem abgelaufenem Visum für den Planeten Erde ..

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