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Mobilfunker dürfen laut Höchstgericht jederzeit Tarife erhöhen

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Aug. '18
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Do., 16. August, 2018 um 9:50
#1

Das Sonderkündigungsrecht stellt laut Höchstgericht einen ausreichenden Ausgleich zu einseitigen Preiserhöhungen dar


Diese C&M News kannst Du hier lesen:
https://www.ress.at/-news16082018095048.html


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