Fotorecht: Wenn gehören Fotos welche ich auf Facebook und co. lade?


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BeitragDo 01. Oktober, 2015 12:14
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Bild: Pixabay

Gerade von Berufsfotografen und ambitionierten Hobbyisten hört man häufig, dass sie keine Fotos bei Facebook hochladen möchten, weil diese dann Facebook und Co. "gehören" würden...

Aber stimmt das?
Sind die ganzen Socialmedia Plattformen also nicht nur Datenkraken sondern auch ein fieser Urheberrechtsdieb? Oder werden diese vielleicht völlig zu Unrecht beschuldigt?

Lasst es uns herausfinden..

Warum brauchen diese eine Lizenz?
Meldet man sich zB nun bei Facebook an, muss man schon bei der Anmeldung die Nutzungsbedingungen bestätigen, welche folgenden Absatz enthalten:

Zitat:
„Für Inhalte, die durch Rechte am geistigen Eigentum geschützt sind, wie Fotos und Videos (IP-Inhalte), erteilst du uns ausdrücklich nachfolgende Genehmigung […]:
Du gewährst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte, die du auf bzw. im Zusammenhang mit Facebook postest (IP-Lizenz). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst; es sei denn, deine Inhalte wurden mit anderen geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht."


Die Sache ist nun wohl klar? Es werden also tatsächlich Rechte an den hochgeladenen Fotos eingeräumt.

Und das auch aus einem guten Grund. Den nur du selbst darfst deine Bilder vervielfältigen und öffentlich zugänglich machen. Das ist so Teil der Urheberrechte.

Und auch nur Du kannst anderen aber das Recht einräumen, ebenso mit den Fotos verfahren zu dürfen.

Das Einräumung dieser Nutzungsrechte geschieht durch eine Lizenz. Und genau so eine Lizenz braucht Facebook und alle anderen Netzwerke, wenn sie bei ihrer "Arbeit" nicht gegen die Urheberrechte des Fotografen verstoßen wollen.

Durch das Hochladen werden z. B. Kopien der Bilder auf den Servern - auf der ganzen Welt - angelegt, damit das Foto von überall mit der gleichen Geschwindigkeit abgerufen werden kann. Das passiert ganz ohne Zutun des Fotografen und im Sinne der Funktionalität der einzelnen Anbieter bzw. Socialmedia Netze – hierfür brauchen diese das Vervielfältigungsrecht.

Außerdem werden die Bilder meist auch z. B. in Vorschauen verbreitet und meist auch öffentlich zugänglich gemacht – auch hierfür ist eine Lizenz notwendig.

Würde also keine Lizenz einräumen werden, könnte das Bild nicht verbreitet, geteilt oder geliked werden, ohne dass gegen das Urheberrecht verstoßen würde.

Aber welche Rechte hat nun der Anbieter nun genau an den Bildern nun? Gehören sie noch mir?
Die Anbieter sprechen von einer "Nutzung" der Fotos, schränkt die Lizenz aber nicht auf eine Nutzungsart ein,
d. h. sie könnten die Fotos theoretisch im gleichen Umfang und auf die gleiche Art nutzen wie der Fotograf selber. Das bedeutet auch offline und zu gewerblichen Zwecken, z. B. Werbung. Der Fotograf verzichtet aber natürlich nicht komplett auf seine Rechte. Die Lizenz wird ausdrücklich nicht-exklusiv eingeräumt, d. h. der Fotograf kann die Fotos sowohl für sich weiter verwenden und auch noch an andere Personen lizenzieren.

Da die Bilder nun auch weltweit abrufbar sind und auf verschiedenen Servern vorgehalten werden, gilt die Lizenz natürlich auch weltweit. Die Anbieter behält sich außerdem vor, Unterlizenzen zu erteilen und die Lizenz zu übertragen. Dies ist dann sinnvoll, wenn die Plattformen in verschiedenen Regionen der Welt von verschiedenen Unternehmen (Tochterfirmen) betrieben werden.

Allerdings erlaubt es die Lizenz grundsätzlich auch, dass auch völlig andere Firmen die gleichen Rechte einräumt werden können.

Kann man die Lizenz auch löschen oder widerrufen?
Die Lizenz sehen ein ganz einfaches Kündigungsrecht vor: Sie wird ganz einfach dadurch beendet, dass der Uploader das Foto löscht. Eine Extra-Kündigung ist nicht nötig. Ab diesem Zeitpunkt darf das Foto nicht mehr verwendet oder genutzt werden, weder online noch offline. Und auch an andere erteilte Lizenzen erlöschen.

Einzige Ausnahme: Jemand anderes hat das Foto bereits geteilt. Dann gilt die Lizenz an dem Foto so lange fort, bis auch das geteilte Foto gelöscht wird. Das ist recht logisch, schließlich brauchen die Anbieter die Lizenz so lange, wie das Foto abrufbar ist.

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