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Internet-Anbieter müssen künftig die "minimale Geschwindigkeit" ausweisen
Erstellt
Aug. '20
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Abos
Noch keine |
So., 16. August, 2020 um 17:26
#1
Bei Unterschreitung ist eine Preisminderung oder die Auflösung des Vertrages möglich https://ress.at/-news16082020172603.html |
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So., 16. August, 2020 um 17:27
Mäh? Für sich selbst ist jeder unsterblich; er mag wissen, dass er sterben muss, aber er kann nie wissen, dass er tot ist... |
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Du hast bereits für diesen
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;-)
https://t.ress.at/WtFa8/
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