> Forums > CM News
I
Internet-Anbieter müssen künftig die "minimale Geschwindigkeit" ausweisen
Erstellt
Aug. '20
|
letzte Antwort | Antwort
1
|
Aufrufe
621 |
1
„Gefällt mir“ |
Abos
Noch keine |
So., 16. August, 2020 um 17:26
#1
Bei Unterschreitung ist eine Preisminderung oder die Auflösung des Vertrages möglich https://ress.at/-news16082020172603.html |
|
So., 16. August, 2020 um 17:27
Mäh? Für sich selbst ist jeder unsterblich; er mag wissen, dass er sterben muss, aber er kann nie wissen, dass er tot ist... |
|
Du hast bereits für diesen
Post abgestimmt...
;-)
https://t.ress.at/WtFa8/
Ähnliche Themen:
© by Ress Design Group, 2001 - 2024