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Drohnen Registrierung und Drohnenführerschein wird in Österreich Pflicht per 31.12.2020
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Aug. '20
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Mi., 05. August, 2020 um 23:46
#1
Bild: Pixabay Laut einer Pressekonferenz der Austro Control vom 03. August 2020 wird in Österreich ein Drohnenführerschein Pflicht. So kommt laut Valerie Hackl, Geschäftsführerin der Austro Control, per 31.12.2020 eine verpflichtende Online-Prüfung für Drohnen Piloten und eine Registrierungspflicht für Drohnen. Drohnenführerschein Für welche Drohnen im Zuge der neuen EU Drohnenverordnung ein Test notwendig ist und für welche nicht, diese und weitere Fragen klären wir hier ... Drohnenführerschein FAQs:
Unter einem Drohnenführerschein versteht man die Lizenz eine Drohne fliegen zu können. Mit Inkrafttreten der neuen EU Drohnenverordnung muss man in Österreich ab C1 Drohnen einen Online Multiple-Choice Test im Zuge der Drohnen Registrierung absolvieren. Für CO Drohnen unter 250 Gramm muss man aktuell noch keine Online Multiple-Choice Prüfung absolvieren. Ab C1 Drohnen mit 250 Gramm Abfluggewicht wird dieser Online-Wissenstest aber verpflichtend. Den Führerschein für Drohnen erhält man in Österreich nach Bestehen der Multiple-Choice Prüfung auf dronespace.at. Diese Wissensüberprüfung zum Betrieb von Drohnen erfolgt somit online. • Die neue Drohnen Lizenz gilt für alle Kameradrohnen ab 250 Gramm (Drohnen Klasse C1 und aufwärts) verpflichtend. • Der EU Drohnenführerschein kann in Österreich ab 31.12.2020 auf dronespace.at online absolviert werden. Der Drohnenführerschein wird in Österreich im Zuge der Online Drohnen Registrierung erworben. Diese Drohnen Registrierung soll (laut Austro Control Presseaussendung vom 03.08.2020) einmalig 28 Euro kosten (manche Quellen berichten auch von € 30). Laut Austro Control können bei "komplexeren Flugvorhaben" für die nötigen Kurse aber auch höhere Kosten anfallen. Gemeint sind damit Kurse im Bereich Funkschein, für meteorologische Kenntnisse, etc. Für Drohnen Piloten, die aber nur in die Kategorie OPEN fliegen (80% aller Drohnen User) sei das aber nur in Ausnahmefällen relevant. Laut Austro Control Pressekonferenz vom 03.08.2020 werden 30 verschiedene Fragen (auf dronespace.at ist die Rede von 40 Fragen) zu folgenden Themenbereichen gestellt: • Drohnen Flugsicherheit und Luftraumbeschränkungen • Luftrecht • menschliches Leistungsvermögen • Drohnen Betriebsverfahren Zudem sollen auch allgemeine Kenntnisse rund um Drohen selbst und zur Luftsicherheit im Rahmen des Drohnenführerscheins abgefragt werden. Der neue österreichische Drohnenführerschein ist laut Austro Control im gesamten EU-Raum gültig. Nach Bestehen der Online Drohnen-Führerscheinprüfung erhält der Drohnenbetreiber ein Zertifikat. Dieses Zertifikat ist nach Ausstellung für fünf Jahre gültig. Laut Austro Control werden Vorbereitungskurse zum Online-Test kostenlos zur Verfügung gestellt. Wer ein Zertifikat zum Betreib einer Drohne erwerben möchte, muss zumindest 16 Jahre alt sein. Diese Regelung gilt ab Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung per 31.12.2020. Drohnen Registrierung Das neue EU Drohnen Regulativ sollte in Österreich ursprünglich mit 01.07.2020 in Kraft treten. Tatsächlich wird nun die neue EU Drohnenverordnung auf 01.01.2021 verschoben. Deshalb hier einige Punkte rund um die kommende neue Austro Control Drohnen Registrierung. Da auch von Seiten der Luftfahrtbehörde bezüglich der nationalen Auslegung der neuen EU Drohnenverordnung noch nicht alles in Stein gemeißelt scheint, wird dieser Punkt nun laufenend erweitert werden mit den neuesten Erkenntnissen. Drohnen Registrierung Neu: das Wichtigste in 10 Punkten!
Kameradrohnen bedürfen in jedem Fall einer Drohnen Registrierung. Dies gilt gemäß der neuen EU Drohnen Gesetze auch für Drohnen unter 250 Gramm. Diese Drohnen Registrierung erfolgt dann direkt durch die Betreiber selbst über ein eigenes Online Portal und wird laut Austro Control 30 Euro kosten. Zukünftig müssen alle Drohnen eine CE Kennzeichnung aufweisen. Diese neue Drohnen Klassifizierung liefert der Hersteller schon beim Kauf mit, wobei jene innerhalb der EU schon auf der Verpackung ersichtlich sein sollte. Und so schauen diese neuen Drohnen CE Klassen aus: C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht C1: Drohnen von 250 bis unter 900 Gramm Abfluggewicht. C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht. C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht. Laut Austro Control werden hier noch weitere Drohnen Klassen hinzukommen. Das neue EU Drohnen Regulativ startet in Österreich (sehr wahrscheinlich!) mit 01.01.2021. Zur Online Drohnen Registrierung braucht man dann schon die neue Drohnen CE Kennzeichnung. Wer aber nach wie vor technisch ältere Drohnen ohne CE Kennzeichnung fliegt, bekommt laut Austro Control eine Übergangsregelung bis 01.07.2022. Durch Corona droht auch hier eine Verschiebung der Übergangsfrist auf 01.01.2023. Die neuen EU Drohnen Gesetze unterscheiden 3 große Kategorien: OPEN, SPECIFIC, CERTIFIED. Für jede Kategorie gelten unterschiedliche Bestimmungen in Sachen Drohnen Registrierung. Für alle Kategorien über OPEN herrscht - wie bisher - eine Bewilligungspflicht für jede einzelne Drohne. In der OPEN Kategorie registriert man sich lediglich als Drohnen Betreiber. Wie hier weitere Steuerer der verwendeten Drohnen erfasst werden sollen, ist noch nicht klar ersichtlich. Achtzig Prozent der Drohnen Piloten fallen laut der neuen EU Drohnen Gesetze in die OPEN Kategorie. Bei Flügen in der OPEN Kategorie ist ein direkter Sichtkontakt (ohne technische Hilfsmittel) zum Copter vorgeschrieben. Diese Flüge dürfen maximal 120 Meter über Grund stattfinden. Flüge über Menschenansammlungen sind in der OPEN Kategorie prinzipiell verboten! Die bisherigen Drohnen Flugverbotszonen (No-Drone-Zones) sollen laut Austro Control wie bisher bestehen bleiben. So ist z. B. das Fliegen in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen weiterhin untersagt. Die OPEN Kategorie unterteilt sich laut Drohnen Registrierung Neu nochmals in 3 Unterkategorien: A1: Drohnenflüge "nah am Menschen" A2: "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter) A3: "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter) Wie nahe man "am Menschen" fliegen möchte entscheidet nun darüber, auf welche Drohnen CE Kennzeichnung man bereits vor dem Kauf achten sollte. Denn es gilt die Regel: Je schwerer die Drohne, umso mehr Abstand zu unbeteiligten Personen. Sprich, je höher die Drohnen CE Klasse (C0 bis C4), desto weiter muss man sich von anderen Menschen fern halten: • Will man "Nah am Menschen" (Unterkategorie A1) fliegen, so geht das nur mit C0 und C1 Drohnen. Dabei ist der Überflug von unbeteiligten Personen nur mit einer C0 Drohnen erlaubt. • Fliegt man hingegen in "sicherem Abstand zu Menschen" (Unterkategorie A2), so kann man auch schwerere Drohen der Klasse C2 fliegen. Bei einem Mindestabstand von 30 Metern zu Menschen sind somit auch Drohnen unter 900 Gramm zulässig. Verfügt der Copter über einen "Low-Speed Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die Umstände zu, so kann sich dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringern. • Wer fix weiß , dass er/sie nur "weit von Menschen" (Unterkategorie A3) fliegt, darf auch zu größeren Geräten der Klassen C3 und C4 greifen. Dabei gilt ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten. Zudem dürfen sich keine unbeteiligten Personen im Flugareal aufhalten. Die CE Klasse bestimmt auch über den Aufwand bei der Online Drohnen Registrierung. Die erhaltene Drohnen Registrierungsnummer muss der Drohnen Betreiber auf allen seinen Geräten anbringen. C0 (unter 250 g): Es genügt das Lesen der Gebrauchsanweisung der Drohne. C1 (250 bis unter 900 g): Online-Lehrgang mit anschließender Online Prüfung über 40 Multiple-Choice Fragen. C2 (900 g bis unter 4 kg): Zusätzliche theoretische Prüfung über 30 Multiple-Choice Fragen. Diese kann angeblich auch bei einer Stelle absolviert werden, die von der Austro Control anerkannt wird. C3 und C4 (4 kg - bis unter 25kg): Auch hier ist die zusätzliche theoretische Prüfung über 30 Multiple-Choice Fragen (Meteorologie, UAS-Flugleistung, etc.) abzulegen. Ziel der Austro Control ist es wohl, jedem Drohnen Piloten die Nutzung von Drohnen Apps nahe zu legen. Mit Eingabe der entsprechenden Drohnen CE Kennzeichnung sollte man schnell erkennen, wo man starten darf und wo nicht. Welche Daten darüber hinaus mit über Drohnen Apps verarbeitet werden, darüber wird noch spekuliert. Fest steht, die Drohnen App wird in Zukunft ein fixer Begleiter bei jedem Drohnenflug sein. Laut der neuen EU Drohnen Verordnung darf keine Drohne ohne angemessenen Versicherungsschutz in die Luft gehen. Deshalb verlangen die neuen EU Drohnen Gesetze, daß die Behörde (Austro Control) schon bei der Online Drohnen Registrierung eine gültige Polizzennummer abfragt. Diese Regelung gilt auch für Drohnen unter 250 Gramm, sofern diese mit einem "Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann" ausgestattet sind. Sprich, jede herkömmliche Kameradrohne oder Flycam ist registrierungs- und somit auch versicherungspflichtig. Dazu gehören auch Mini-Drohnen, wie die DJI Spark oder die DJI Mavic Mini mit 249 Gramm und ähnliche Modelle. Die Wahl der richtigen Versicherung für unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ) liegt dabei in der Eigenverantwortung des Drohnen Piloten selbst. Und dazu muss man wissen, dass es hier ähnlich wie bei Kraftfahrzeugen (KFZ) spezielle Versicherungen braucht. Ganz einfach Drohnen in der Privathaftpflichtversicherung zu versichern, das genügt also nicht! • Drohnen brauchen spezielle Luftfahrt- bzw. Luftfahrzeug Haftpflichtversicherungen mit eigenen Luftfahrt-Haftpflichtversicherungs-Bedingungen. • Die Versicherungssumme muss mindestens 1 Mio. Euro aufweisen (wir empfehlen mindestens 3 Mio. Euro! Hier nähere Infos zur adäquaten Luftfahrthaftpflicht Versicherungssumme). • Zusätzlich müssen mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR) in der Polizze einer Drohnen Versicherung stehen. • Darüber hinaus sollten reine Vermögens- bzw. Ausfallschäden mitversichert sein. • Und last but not least sollte unbedingt eine Deckung für die versehentliche Verletzung der Privatsphäre und von Persönlichkeitsrechten inkludiert sein. Wie läuft die Online Drohnen Registrierung ab? Diesen Punkt werden wir ergänzen sobald es mehr Infos gibt. Derzeit ist darüber leider gar nichts bekannt, außer das es in einem Online-Formular, über die Astro Control, laufen wird. Diese Infos stammen von airandmore.at Kommentare usw. bitte in der C&M News: https://ress.at/-news05082020234654.html ####################### |
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Mo., 10. August, 2020 um 3:52
#2
Seh ich das nun richtig das ich alle meine Drohnen nicht mehr betreiben darf, weil eben der CE Mist fehlt? C&M distanziert sich konkret und ausdrücklich vom Inhalt dieses Postings. Der Ersteller des Postings haftet für seine Äußerungen. Inhalte, die nicht den Forumsregeln entsprechen sind bitte vom Leser zu melden ... |
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Mo., 10. August, 2020 um 11:13
#3
Gast hat Folgendes geschrieben: Seh ich das nun richtig das ich alle meine Drohnen nicht mehr betreiben darf, weil eben der CE Mist fehlt? Von Seiten der Austro Control her heisst es: Zitat: Geräte, die bisher nicht bewilligt waren (und über keine CE-Kennzeichnung verfügen), können nach Registrierung durch den Betreiber bis zum Ende der Übergangsfrist in der sog. limited Open Kategorie betrieben werden (Details sind in Art. 22 der VO (EU) 2019/947 ersichtlich). Geräte unter 250 g, welche schon ohne CE-Kennzeichnung am Markt sind, können auch nach Ende der Übergangsfrist verwendet werden (Registrierung, wenn Kamera, Flüge über unbeteiligten Personen, nicht aber über Menschenansammlungen etc.). Geräte unter 25 kg, welche schon ohne CE-Kennzeichnung am Markt sind, können nach Ende der Übergangsfrist mit den Voraussetzungen der Unterkategorie A3 (Registrierung, Online-Kurs/-Test, keine unbeteiligten Personen im Fluggebiet, Abstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten etc.) betrieben werden.” Alle von der Austro Control genannten Fristen und Übergangsregelungen zur EU Drohnen Verordnung enden mit 01.01.2023 ... Der Mensch ist ein naiver Tourist mit einem abgelaufenem Visum für den Planeten Erde .. |
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