> Forums > Netzlock/Simlock
D
Deutschland: Entsperren von Handys nicht illegal
Erstellt
Jan. '13
|
letzte Antwort | Antworten
2
|
Aufrufe
7.8T |
3
„Gefällt mir“ |
Abos
Noch keine |
Mi., 30. Januar, 2013 um 3:45
#1
Das Göttinger Amtsgericht hat ein Urteil gesprochen, das bei Netzbetreibern, Händlern und bei Nutzern von Mobiltelefonen für Aufsehen und zum Teil für Verärgerung sorgen wird. Demnach ist das nicht genehmigte Entsperren von per Simlock gesperrten Mobiltelefonen nicht strafbar. Das Problem: Wer sich ein teures, aber von den Netzbetreibern heruntersubventioniertes Mobiltelefon kauft, zahlt die Ersparnis meist doppelt und dreifach über erhöhte Gesprächsgebühren zurück. Die Simkarten anderer, billigerer Betreiber lassen sich nicht nutzen, weil die ursprünglichen Betreiber die Telefone dafür mit einer elektronischen Sperre, dem sogenannten Simlock, geschützt haben. Clevere (Um-)Programmierer können diese Sperre aufheben und so den Einsatz billigerer Karten möglich machen. Ein solcher Entsperr-Experte stand am Donnerstag vor dem Göttinger Amtsgericht. Eine andere Kammer hatte ihn im Mai zu sieben Monaten Haft verurteilt: Das Entsperren sei illegal gewesen – eine strafbare Fälschung und Veränderung der Software des Telefons, das dem Käufer zu vorher festgelegten Bedingungen überlassen wurde. Erneute Verhandlung bringt gegenteiliges Ergebnis Am Donnerstag wurde nun erneut verhandelt – und das mit einem gänzlich anderen Ergebnis als in der ersten Verhandlungsrunde. Der jetzt 38-jährige Simlock-Knacker habe sich nicht strafbar gemacht, als er im Kundenauftrag deren Mobiltelefone entsperrt habe, entschied Richter Detlef Hoefer. Es habe sich nicht um eine illegale Manipulation der Hersteller-Software der Telefonhersteller gehandelt. Und die Auftraggeber seien nicht getäuscht worden, weil sie die Änderung ja selbst in Auftrag gegeben hatten, erläutert Tobias Pohl, Anwalt des 38-Jährigen. Wertung umstritten Diese rechtliche Wertung ist allerdings umstritten. Bei der Tagung „Rechtliche Bewertung des bundesweiten Phänomens Simlock-Entfernung“ im Herbst 2010 hatten Staatsanwälte und Ermittler verschiedener Polizeidienststellen aus dem Bundesgebiet die rechtlichen und technischen Fragen erörtert, nachdem die Göttinger Polizeidirektion eine aus acht Beamten bestehende „Ermittlungsgruppe SIM“ eingerichtet hatte. Fast einhellige Meinung zur Simlock-Entfernung damals: eindeutig strafbar. Ob die Gerichte derlei Taten so sehen wie jetzt das Göttinger Amtsgericht, ist also sehr unsicher. Wegen eines anderen Sachverhalts wurde der 38-Jährige vom Amtsgericht am Donnerstag dann doch verurteilt. Wegen gewerbsmäßigen Betruges in acht Fällen erhielt er ein Jahr Haft – fünf Monate mehr als im ersten Urteil. Der Mann hatte gesperrte Mobiltelefone günstig erworben, sie entsperrt und dann weiterverkauft, ohne seinen Kunden über die nicht genehmigte Entsperrung zu informieren. Das sei deshalb Betrug, weil die Käufer damit über eine wichtige Eigenschaft der Geräte getäuscht worden seien. Mäh? Für sich selbst ist jeder unsterblich; er mag wissen, dass er sterben muss, aber er kann nie wissen, dass er tot ist... |
|
So., 26. Mai, 2013 um 6:45
#2
Da hab ich aber anderes gehört! C&M distanziert sich konkret und ausdrücklich vom Inhalt dieses Postings. Der Ersteller des Postings haftet für seine Äußerungen. Inhalte, die nicht den Forumsregeln entsprechen sind bitte vom Leser zu melden ... iPhone! Mehr braucht es nicht! |
|
So., 26. Mai, 2013 um 14:00
Der Mensch ist ein naiver Tourist mit einem abgelaufenem Visum für den Planeten Erde .. |
|
Du hast bereits für diesen
Post abgestimmt...
;-)
https://t.ress.at/wWX4v/
Ähnliche Themen:
© by Ress Design Group, 2001 - 2025