Fotorecht: Darf ich fremde Fotos bearbeiten?
Die 1zu1 Übernahme eines Fotos mit "Copy & Paste" ist grundsätzlich ohne Zustimmung des Urhebers verboten, so wie auch die Veränderung und Bearbeitung.
Die 1zu1 Übernahme eines Fotos mit "Copy & Paste" ist grundsätzlich ohne Zustimmung des Urhebers verboten, so wie auch die Veränderung und Bearbeitung.
Dank des Siegeszug der Smartphones haben die meisten so gut wie immer eine Kamera zur Hand – und nutzen diese natürlich auch. Vom Sonnenuntergang, Landschaften, die Kinder und Freunde usw. … alles wird fotografiert und teilweise gleich weitergeleitet oder auf Facebook etc. veröffentlicht. Aber darf man das auch?
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