Für Sammelklage gegen Facebook wird es schwierig

14. Nov. 2017, 15:09 |  0 Kommentare

Die von Max Schrems Datenschutz-Sammelklage gegen Facebook ist aus Sicht des EuGH-Generalanwaltes nicht zulässig. Für Schrems ist die Rechtsansicht "nicht nachvollziehbar".

Es ist ein Gerichtsverfahren, das sich bereits seit Jahren zieht: Max Schrems vs. Facebook. Der Datenschutz-Aktivist wandte sich ursprünglich mit seinen Beschwerden an die irische Datenschutzbehörde. Das war 2011, Schrems war 24 und studierte Jus. 2015 brachte der gebürtige Salzburger neben einem Verfahren in Irland auch eine Klage gegen Facebook in Österreich ein. Während es bei der Causa in Irland dezidiert um die Massenüberwachung der USA geht, dreht sich das Verfahren in Österreich um den kommerziellen Missbrauch des Konzerns von Nutzerdaten. Schrems hat Facebook an seinem Wohnsitz in Wien verklagt.

Mehr dazu findest Du auf futurezone.at





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