GEMA-Urteil: Rapidshare geht in Berufung

25. Juni 2009, 18:12 |  0 Kommentare

Der Webhosting-Dienst Rapidshare bezweifelt die Effektivität von Restriktionen als Maßnahme zur Kontrolle von kostenlosen Musik-Uploads und wirft der GEMA vor, das "Rad der Geschichte" zurückdrehen zu wollen.

Der Webhosting-Dienst kündigte am Donnerstag an, dass er gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Juni 2009 Berufung einlegen wird. Das Gericht stellte fest, dass das Unternehmen verhindern müsse, dass Nutzer seiner Plattform etwa 5.000 Musikstücke veröffentlichten. Der Antrag wurde von der deutschen Musikverwertungsgesellschaft GEMA eingebracht.





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