Gericht: 22 Klauseln in bob-Bedingungen sind unzulässig
In der Verbandsklage des Verein für Konsumenteninformation hat das Oberlandesgericht Wien A1 zur Unterlassung verurteilt. Zahlreiche Bedingungen der bob-AGBs seien unzulässig.
Seit 2013 führt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen A1, in der es um zahlreiche Klauseln in den AGBs der A1-Marke bob geht.
Nun hat das Oberlandesgericht Wien entschieden und erklärte 22 Klauseln für unzulässig. A1 hat vom Gericht vier Monate Zeit bekommen, die Klauseln zu sanieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. A1 kündigte an, das Urteil vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) bekämpfen zu wollen.
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