Gericht: Apple-Garantie gibt Anspruch auf neues, nicht generalüberholtes iPhone
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Eine Niederländerin wollte es sich nicht gefallen lassen, dass Apple ihr defektes iPhone 6 Plus nicht durch ein neues Gerät ersetzte, sondern ihr lediglich ein generalüberholtes iPhone 6 Plus anbot.
Das Gericht entschied nun jedoch, dass Apple der Klägerin ein neues Gerät hätte geben müssen. Es hob daher den Kaufvertrag auf und Apple muss nun den Kaufpreis in Höhe von 799 Euro zurückerstatten, plus Zinsen und die Kosten für den Rechtsstreit.
Bei dem Fall hat es sich um einen Austausch im Rahmen der regulären einjährigen Garantie gehandelt. Bei diesen ist es üblich, dass defekte Geräte durch überholte ausgetauscht werden.
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