Heimische Vorratsdaten für Diebstahlsdelikte
10. Juli 2013, 11:40
| 0 KommentareDas Verfahren in Luxemburg ist im Großen Gerichtssaal des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Bühne gegangen. Geklärt werden sollte dabei, ob die Vorratsdatenspeicherung mit der Charta der EU-Grundrechtscharta vereinbar ist. Österreich legt dabei auch neue Zugriffs-Zahlen für den Zeitraum von einem Jahr vor. Die Kläger rechnen nach dem Gerichtstag damit, dass die Richtlinie das Verfahren "nicht unbeschadet" überstehen wird.
In Österreich gibt es für den Zeitraum vom 1. April 2012 bis zum 31. März 2013 (also ein Jahr Vorratsdatenspeicherung in Österreich) nun konkrete Zahlen zu staatsanwaltschaftlichen Auskünften von Vorratsdaten. Insgesamt gab es 326 Anfragen und in 312 Fällen auch die Auskünfte dazu. Bei 161 erledigten Rechtssachen soll in 71 Fällen die Vorratsdatenspeicherung einen Beitrag zur Aufklärung geleistet haben. Die meisten Abfragen der Vorratsdaten hat es außerdem nicht bei den schwersten Verbrechen, wie Terrorismus oder Mord, sondern bei Diebstahl (106) oder Stalking gegeben.
Bei den durch mithilfe von Vorratsdaten aufgeklärten Fällen waren 16 Fälle dem Diebstahl zuzuordnen, 12 den Suchtmittel, 12 dem Stalking, 7 dem Betrug und 7 dem Raub. Der Rest sind sonstige Delikte. Diese Zahlen sind neu, denn sie wurden am Dienstag zeitgleich mit dem Verfahrensstart in einer parlamentarischen Anfrage (PDF) vom Nationalratsabgeordneten Albert Steinhauser (Grüne) an die Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) öffentlich gemacht.
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FZ