Kefir am 27. Februar 2008 um 10:46 |  0 Kommentare | Lesezeit: 33 Sekunden

Hohe Hürden für Online-Durchsuchung

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat das heimliche Ausspähen von Computern an hohe rechtliche Hürden geknüpft und das nordrhein-westfälische Gesetz zur Online-Durchsuchung gekippt.

Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur dann zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen", heißt es in einem Urteil vom Mittwoch.

Verfassungsbeschwerde stattgegeben
Eine entsprechende Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes verletzt das Grundgesetz und ist damit nichtig.

Damit gab der Erste Senat den Verfassungsbeschwerden einer Online-Journalistin, eines Mitglieds der Partei Die Linke und dreier Rechtsanwälte statt, darunter der FDP-Politiker Gerhart Baum.

Mehr dazu findest Du auf fuzo-archiv.at





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