Kann sich jetzt jeder User 500 Euro Schadenersatz von Facebook holen?
23. Juli 2021, 14:09 | 0 KommentareDer OGH billigte Max Schrems 500 Euro Schadenersatz zu, weil er von Facebooks Auskunft zu Datenspeicherung "extrem genervt" war. Können andere User den gleichen Weg beschreiten?
Am Dienstag wurde ein neuer Meilenstein im Rechtsstreit zwischen Facebook und dem österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems bekannt: Nun soll der EuGH entscheiden, ob Facebook seit 2018 gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt. Ein scheinbares Randereignis dieser Causa ist, dass Schrems vom Obersten Gerichtshof (OGH) ein symbolischer Schadenersatz in Höhe von 500 Euro zugesprochen wurde, weil Facebook bei der Auskunft über gespeicherte Daten nachlässig war. Gewiss, für einen Konzern mit einer Marktkapitalisierung von 834 Milliarden Euro handelt es sich um Peanuts - für Privatpersonen stellt sich aber die Frage: Sollte man dem Prozess nacheifern und sich somit die Urlaubskasse ein wenig aufbessern?
Die Antwort auf die Frage lautet vereinfacht: Ja, möglich ist das durchaus, denn nun gibt es einen Präzedenzfall. Aber es ist ein wenig kompliziert.
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