Kritik an deutscher Urheberrechtsnovelle

08. Juli 2007, 16:55 |  0 Kommentare

Die am Donnerstag vom deutschen Bundestag verabschiedete Urheberrechtsnovelle stößt sowohl bei Konsumentenschützern als auch bei der Unterhaltungsindustrie auf scharfe Kritik. In Österreich werden derzeit die Interessenlagen zum Urheberrecht sondiert.

Privatkopien nicht kopiergeschützter Musikstücke, Bücher und DVDs bleiben nach dem neuen Gesetz erlaubt. Jedoch werden Kopien, die auf "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" beruhen, verboten. Bei Zuwiderhandeln drohen Haftstrafen von bis zu drei Jahren.

Kopierschutz knacken verboten
Auch bleibt es beim Verbot, den Kopierschutz etwa auf CDs und DVDs zu knacken.

Neuregelung für pauschaule Vergütungen
Die Pauschalvergütung, die zum Ausgleich für erlaubte private Kopien von Büchern, Musikstücken und DVDs als Abgabe auf Geräte und Speichermedien anfällt, wird künftig nicht mehr vom Gesetzgeber geregelt, sondern von den Beteiligten selbst.





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