Die französische Konsumentenschutzorganisation HOP (Halte à lÂ’Obsolescence Programmée - Stopp der geplanten Obsoleszenz) hat Klage gegen Apple eingereicht. HOP wirft Apple vor, dass man mit der aktiven Drosselung älterer iPhone-Modelle gegen geltende Gesetze verstoße. Frankreich hat in einem 2015 beschlossenen Gesetz die sogenannte "geplante Obsoleszenz" verboten. Dabei sehen Hersteller Sollbruchstellen in ihren Produkten vor, die die Lebensdauer von Produkten künstlich verkürzen. Einem Unternehmen drohen bei Verstoß gegen dieses Gesetz bis zu zwei Jahre Haft, Geldstrafen bis zu 300.000 Euro sowie Strafzahlungen in der Höhe von bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes.
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