schaf am 02. Mai 2015 um 10:03 |  0 Kommentare | Lesezeit: 39 Sekunden

Morddrohung via E-Mail gilt nicht als Morddrohung

Staatsanwaltschaft Wien stellt Verfahren gegen mutmaßlichen Stalker ein - Justizministerium will den Fall prüfen

Die Staatsanwaltschaft Wien vertritt eine umstrittene Rechtsauffassung zu Drohungen via Internet. So stellte sie kürzlich ein Verfahren ein, weil die angezeigten Drohungen "bloß" per E-Mail erfolgt seien. Dies berichtet das Nachrichtenmagazin Profil. Im konkreten Fall soll der Beschuldigte einer jungen Frau geschrieben haben:


Zitat:
"ich warte vor deiner haustür und schlage mit meinem hammer in dein gesicht herein."


Der Betreff dieses E-Mails lautet "hammermord".

Die Staatsanwaltschaft Wien wertete dieses E-Mail nicht als Morddrohung. "Die Tathandlungen sind im Hinblick darauf, dass die Drohungen ‚bloß‘ per E-Mail vorgenommen wurden nicht nach (...) § 107 Abs 1 und 2 StGB zu qualifizieren",wird die Einstellung des Verfahrens begründet.

via derstandard.at





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