DSGVO

WhatsApp darf von Pflegediensten zum Austausch über Patient:innen nicht eingesetzt werden

02. Nov. 2022, 22:22 |  0 Kommentare

Immer wieder wird der Deutschen Datenschutzbehörde zugetragen, dass Pflegedienste WhatsApp zur internen Kommunikation nutzen und dabei auch personenbezogene, insbesondere gesundheitsbezogene Daten ihrer Patient:innen austauschen.

Dabei handelt es sich beispielsweise um konkrete Adressangaben, Schichtpläne, Medikationen, Fotos zur Dokumentation von Wundbehandlungen und Mitteilungen über aktuelle Erkrankungen, die häufig zudem auf Privathandys der Mitarbeiter:innen gespeichert werden.

Oftmals kann der Austausch dieser Daten anhand von Chat- bzw. Gruppenchatverläufen belegt werden. Das BayLDA betont, dass WhatsApp von Berufsgeheimnisträgern grundsätzlich nicht eingesetzt werden darf.

Mehr dazu findest Du auf datenschutz-agentur.de


Kommentar des Autors

In Österreich sieht es nicht anderes aus und es dürfen auch hier keine Daten dieser Art über WhatsApp ausgetauscht werden. Überhaupt sollte man eigentlich gar keine Geschäfte über WhatsApp machen, bei denen Datenschutz-, Personenbezogene Daten & die DSGVO relevante Daten getauscht werden.







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