EuGH-Urteil: Post muss Kunden sagen, an wen sie Daten verkauft
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Ein Bürger verlangte Auskunft über die Weitergabe personenbezogener Daten. Die Post nannte jedoch keine konkreten Empfänger.
Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden. Zu diesem Schluss kamen die Richter*innen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Hintergrund ist ein Fall (C-154/21) rund um die teilstaatliche Österreichische Post. Ein Bürger verlangte von ihr Auskunft über die Weitergabe personenbezogener Daten. Die Post nannte jedoch keine konkreten Empfänger, sondern lediglich Geschäftskunden wie IT-Firmen.
Die Luxemburger Richter*innen verwiesen allerdings darauf, dass der für die Datenverarbeitung Verantwortliche sich darauf beschränken könne ...
nur die Empfängerkategorien mitzuteilen, wenn es nicht möglich ist, die Empfänger zu identifizieren, oder wenn der Antrag offenkundig unbegründet oder exzessiv ist
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