EuGH: Betrieb von "The Pirate Bay" verletzt Urheberrecht
14. Juni 2017, 23:361
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Auch wenn geschützte Werke von Nutzern online gestellt werden, kann Betreiben einer Filesharing-Seite widerrechtlich sein
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Betreiben von Filesharing-Seiten wie "The Pirate Bay" eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. "Auch wenn die betreffenden Werke von den Nutzern der Filesharing-Plattform online gestellt werden, spielen die Betreiber beim Zurverfügungstellen dieser Werke eine zentrale Rolle", heißt es in einer Aussendung (PDF).
Mehr dazu findest Du auf derstandard.at
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