"Abschlagszahlungen" im Mobilfunk gesetzwidrig

22. Februar 2013, 15:29 |  2 Kommentare

Eine zusätzliche Gebühr bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages wurde vom Handelsgericht Wien (HG) für unzulässig erklärt, nachdem der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geklagt hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mehr Infos bekommt ihr auf der Futurezone





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