"Datenschutzanwalt" fordert 190 Euro von Websites für Einbindung von Google-Schriftarten
23. August 2022, 20:12 | 1 KommentarÜber die Schriftarten wird ein Kontakt zwischen Website-Besuchern und Google-Servern hergestellt, was gegen die DSGVO verstößt. Die WKO rät, um Aufschub zu bitten und die eigene Website zu überprüfen
Reihenweise Anwaltsbriefe flattern momentan bei Betreiberinnen und Betreibern von privaten oder Unternehmens-Websites ein. Ein in Groß Enzersdorf ansässiger Rechtsanwalt, der sich im Briefkopf selbst als "Datenschutzanwalt" bezeichnet, verweist darauf, dass "seine Mandantin" die jeweilige Website besucht und daraufhin festgestellt habe, dass ihre IP-Adresse an Google bzw. dessen Mutterkonzern Alphabet weitergeleitet worden sei.
Hintergrund ist die Einbettung von Schriftarten direkt über die Server von Google, womit ein Kontakt mit diesen aufgenommen und die besagte IP-Adresse übermittelt wird, ohne dass in den Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Webseiten darauf hingewiesen wird.
Mehr dazu findest Du auf derstandard.at
Ein paar Worte zur Google Font Falle
Ein Anwalt versucht mit DSGVO Abmahnungen Geld zu machen.
Ein Anwalt versucht mit DSGVO Abmahnungen Geld zu machen.
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Der Anwalt hatte behauptet, von seiner Mandantin nach Stundensatz bezahlt worden zu sein – was nicht mit den 90 Euro Anwaltskosten für jedes der rund 33.000 Schreiben zusammenpassen will
In einer Aussage vor der WKStA soll der Geschäftsführer Details zur Vorgehensweise in der Abmahn-Causa bekanntgegeben haben. Sein Unternehmen habe zumindest 32.000 Mahnschreiben erstellt
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