schaf am 06. Sep. 2021 um 11:02 |  0 Kommentare | Lesezeit: 52 Sekunden

Österreichische Gesichtsdatenbank der Polizei enthält 638.693 Personen

Amnesty International sieht in der Datenbank eine Diskriminierung von Minderheiten und einen Verstoß gegen bestehende Gesetze

Der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware wurde in Österreich schon mehrfach infrage gestellt - vor allem deshalb, weil der Rechtsrahmen für den Einsatz oft fragwürdig ist. Zuletzt gab es eine parlamentarische Anfrage der SPÖ, bei der das Innenministerium offenlegen musste, in welchen Fällen die Software eingesetzt wird. Nun folgt die Antwort auf eine Anfrage von Nikolaus Scherak (Neos) auf Basis von Kritik der Menschenrechtsorganisation Amnesty International, die speziell Frauen und "marginalisierte Gruppen" von der Software bedroht sieht.

Zum Stichtag 30.06.2021 waren 638.693 Personen in der Zentralen Erkennungsdienstlichen Evidenz gespeichert


... klärt Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) in der Beantwortung der Anfrage auf.

Von jedem Gesicht sei ein Frontalbild, ein Halbprofilbild und ein Profilbild gespeichert. Jedem Personeneintrag liege zudem ein Informationsblatt bei, in dem ...

sämtliche Informationen zur Verarbeitung enthalten sind


Gegen das Gesetz verstoße diese Speicherung nicht, denn nach Paragraf 75 Sicherheitspolizeigesetz sei man ermächtigt ...

die ermittelten Daten zu verarbeiten






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