am 15. Juli 2015 um 14:15
Recht auf Vergessen: Fast alle Anfragen privat
Die meisten Löschungsanfragen an Google fallen laut einem Bericht von Coorectiv und dem Guardian in den Bereich "Privates und Persönliches".
Der Großteil der Löschungsanfragen an Google zum "Recht auf Vergessen" fallen laut einem Bericht des unabhängigen Recherchebüros Correctiv in eine Kategorie, die vom Internet-Konzern selbst als "Privates und Persönliches" bezeichnetet wird. Mehr als 95 Prozent seien diesem Bereich zuzuordnen. Nur wenige Prozent der Löschanfragen beträfen schwere Verbrechen, Prominente und Politiker, berichtete Correctiv am Mittwoch zusammen mit der britischen Tageszeitung "The Guardian".
Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinen wie Google Links zu bestimmten Inhalten aus ihren Ergebnisseiten löschen müssen, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Mit dem Urteil des EuGH blieben aber viele Detailfragen offen.
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