schaf am 15. Mai 2017 um 14:57 |  0 Kommentare | Lesezeit: 39 Sekunden

"Recht auf Vergessenwerden" gilt bald in Österreich

Richtlinie sieht Recht auf Löschung vor - Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer nur mit ausdrücklicher Zustimmung

Der Datenschutz in Österreich wird an EU-Standards angepasst. Ein entsprechender Gesetzesentwurf befindet sich seit Freitag in Begutachtung. Die Richtlinie sieht etwa das Recht auf Löschung vor. Darüber hinaus muss ausdrücklich die Zustimmung vorliegen, dass personenbezogene Daten in ein Drittland übermittelt werden dürfen. Die Änderung im Datenschutzgesetz muss bis Ende Mai 2018 erfolgen.

Zum besseren Schutz der Privatsphäre im Internet hatte die Europäische Kommission 2012 eine Reform des Datenschutzes vorgeschlagen. 2016 wurde die EU-Datenschutz-Grundverordnung angenommen, welche die völlig veraltete Datenschutzrichtlinie von 1995 ersetzte. Bis Ende Mai 2018 haben die EU-Staaten Zeit, für die gesetzliche Umsetzung zu sorgen.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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