Richter stolpert im Google-Prozess schon jetzt über technische Grundlagen
Bezirksrichter Amit Mehta wusste am ersten Prozesstag nicht, ob Mozillas Firefox ein Browser oder eine Suchmaschine istDer aktuelle Kartellprozess gegen Google wirft nicht nur Fragen über mögliche wettbewerbswidrige Praktiken des Internetgiganten auf, er stellt offenbar auch die Sachkenntnis des leitenden Richters infrage. Der Fall wurde dem US-Bezirksrichter Amit P. Mehta zugewiesen, der die gewichtige Aufgabe hat, zwischen den Argumenten des US-Regierung und der Verteidigung von Google abzuwägen. Am ersten Tag des zehnwöchigen Marathons warf die US-Regierung Google vor, seine marktbeherrschende Stellung im Such- und Werbemarkt illegal aufrechterhalten zu haben. Google hingegen verteidigt sich damit, seine Position aufgrund von Innovation und Qualität verdient zu haben.
Eine der bemerkenswertesten Auffälligkeiten des ersten Prozesstags war, dass Richter Mehta während der Eröffnungsplädoyers Schwierigkeiten hatte, grundlegende technologische Konzepte zu verstehen. Seine Unklarheit darüber, ob Mozillas Firefox ein Browser oder eine Suchmaschine ist, wirft ernste Fragen auf. Im digitalen Zeitalter, in dem Begriffe wie "Suchmaschine", "Browser" und "mobiles Gerät" eigentlich zum Alltag gehören, sollte auch für die Beurteilung eines komplexen Falles die Fähigkeit vorausgesetzt sein, mit solchem Vokabular umgehen zu können.
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