schaf am 07. Sep. 2014 um 21:07 |  0 Kommentare | Lesezeit: 1 Minuten

Schweiz würde Edward Snowden nicht an die USA ausliefern



Sollte Edward Snowden für eine Aussage in einem Strafverfahren oder Befragungen durch das Parlament in die Schweiz reisen, würde er den USA nicht ausgeliefert.

Nur "andere höherrangige Verpflichtungen des Staates" könnten das freie Geleit für den früheren US-Geheimdienstmitarbeiter relativieren, schreibt die Schweizer Bundesanwaltschaft in einer am Sonntag bekannt gewordenen Expertise.

In dem der Nachrichtenagentur sda vorliegenden Papier ist etwa zu erfahren, dass die Schweiz den ehemaligen Mitarbeiter des US-Geheimdienstes und US-amerikanischen Staatsbürger nicht ans Heimatland überstellen würde, wenn "Gegenstand des ausländischen Verfahrens eine Tat ist, die nach schweizerischer Auffassung vorwiegend politischen Charakter hat".

Ebenso würde einem Auslieferungsersuchen nicht entsprochen, wenn "die Handlungen, für die die Auslieferung verlangt wird, eine politische Straftat darstellen oder wenn das Ersuchen politisch begründet erscheint." Namentlich Vorwürfe wie "Geheimnisverrat" oder gar "Landesverrat" würde die Schweiz als politische Delikte ansehen.
Und schließlich würde eine Auslieferung von Bern verweigert, wenn der ersuchende Staat keine Gewähr dafür bietet, dass die betroffene Person nicht mit dem Tode bestraft wird.

Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz





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