US-Gericht schützt freie Lizenzen
13. August 2008, 22:33
| 0 KommentareEin hohes US-Gericht hat heute entschieden, dass es eine Urheberrechtsverletzung bedeutet, wenn die Bedingungen freier Lizenzen verletzt werden. Für Creative-Commons-Erfinder Larry Lessig ist der Spruch "von eminenter Bedeutung".
Der US-Rechtsprofessor Larry Lessig, der die freien Creative-Commons-Lizenzen mit initiiert hat, hat am Mittwoch in seinem Weblog darauf hingewiesen, dass das US-Bundesberufungsgericht in Washington - die wichtigste gerichtliche Instanz in Fragen des "geistigen Eigentums" - am 13. August 2008 ein grundlegendes Urteil getroffen hat, das freie Lizenzen wie die GPL oder CC in den USA vor Missbrauch schützt.
Konkret ging es um den Fall Jacobsen vs. Katzer. Der Programmierer Robert Jacobsen hatte eine Java-Software zur Steuerung von Modelleisenbahnen unter der freien Artistic License [1.0] kostenlos ins Netz gestellt. Die Artistic License verpflichtet Programmierer, die den unter ihr veröffentlichten Code weiterverwenden dazu, ihr Programm unter den gleichen Bedingungen zu verbreiten.
Die Firma Matthew Katzer and Kamind Associates, die Software für Modelleisenbahnen entwickelt, hatte Katzers Code in eines ihrer Produkte integriert und diese ohne Nennung des ursprünglichen Autors weiterverkauft. Das hätte sie nach den Bestimmungen der Artistic License nicht tun dürfen. Jacobsen klagte Katzer/Kamind 2006 wegen Urheberrechtsverletzung, nachdem diese ihn ihrerseits mit Klage wegen Patentverletzung gedroht hatten.
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