Das generelle Handymastenverbot der Gemeinde Höchst ist möglicherweise gesetzlich nicht gedeckt. Zu dieser Auffassung kam der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bei der ersten Prüfung einer Beschwerde der mobilkom austria.
Möglicherweise Verstoß gegen Baugesetz
Der VfGH hat nun Bedenken, ob ein solches generelles Verbot gesetzlich gedeckt ist. Die Verordnung der Gemeinde könne im konkreten Fall gegen das Baugesetz verstoßen. Im Beschluss des VfGH heißt es, allein aus Gründen des Ortsbildschutzes ein undifferenziertes Verbot zu erlassen könne problematisch sein.
Gesondertes Verfahren des VfGH
Nun will der VfGH die Verordnung in einem gesonderten Verfahren prüfen. Für diese Zeit wird das Verfahren über die Beschwerde der mobilkom austria unterbrochen.
Die Chancen für die mobilkom, sich gegen die Gemeinde Höchst durchzusetzen, stehen statistisch gesehen nicht schlecht. Denn in über 85 Prozent aller amtswegig eingeleiteten Verordnungs- und Gesetzesprüfungsverfahren werden die anfänglichen Bedenken des VfGH bestätigt.
Aufgrund der "erheblichen Anzahl von Beschwerden" gegen die Vorschreibung des ORF-Beitrages befasst sich nun der VfGH mit dem Thema und unterbricht dazu sogar andere Verfahren.
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
Kommentare:
Du hast bereits für diesen
Kommentar abgestimmt...