schaf am 31. Mai 2023 um 16:32 |  0 Kommentare | Lesezeit: 43 Sekunden

VfGH verhandelt über Sicherstellung von Mobiltelefonen

Termin am 22. Juni

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) verhandelt am 22. Juni öffentlich über die Verfassungskonformität von Bestimmungen in der Strafprozessordnung zur Sicherstellung von Mobiltelefonen. In einem Antrag an den VfGH war ein Mann, gegen den wegen des Verdachts auf Untreue ermittelt wird, gegen die von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angeordnete Sicherstellung seines Diensthandys vorgegangen.

Der Antragsteller ist laut einer Aussendung des Höchstgerichts der Ansicht, dass die Bestimmungen sowohl gegen das Recht auf Privatleben als auch gegen das Grundrecht auf Datenschutz verstoßen. Es sei nämlich schon bei Vorliegen eines bloßen Anfangsverdachts und Eignung als Beweismittel möglich, ein Mobiltelefon sicherzustellen. Demgegenüber würden andere Ermittlungsmaßnahmen, die mit ähnlich schwerwiegenden Eingriffen verbunden sind, z.B. Hausdurchsuchungen, strengeren Voraussetzungen unterliegen. Die geltende Rechtslage verstoße insofern auch gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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