am 30. Juni 2014 um 22:47
Vorratsdatenspeicherung offiziell außer Kraft
Umsetzung muss ab Mitternacht erfolgen - Löschung der Daten: Provider vor technischer Herausforderung
Die Vorratsdatenspeicherung ist Geschichte: Am vergangenen Freitag hatte der
Verfassungsgerichtshof (VfGH) das umstrittene Datensammeln für "verfassungswidrig" und "unverhältnismäßig" erklärt. Das Urteil musste allerdings erst vom Bundeskanzler "kundgetan" werden, um offiziell gültig zu werden. Das ist
am Montagnachmittag geschehen.
Laut VfGH widersprechen die Passagen zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz, in der Strafprozessordnung sowie im Sicherheitspolizeigesetz dem Grundrecht auf Datenschutz sowie Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Recht auf Privat- und Familienleben.
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