schaf am 05. Dez. 2014 um 15:30 | 0 Kommentare | Lesezeit: 26 Sekunden
Eine Klage von mehreren Menschenrechtsorganisationen gegen die Überwachungsprogramme des britischen Geheimdienstes verlief ergebnislos. Nun soll der EGMR entscheiden.
Die rechtlichen Regeln für die Überwachungsprogramme des britischen Geheimdienstes GCHQ verstoßen nach Ansicht des zuständigen Gerichts nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Gesetz stelle den Geheimdiensten keinen Blankoscheck aus, hieß es am Freitag in der Entscheidung des Tribunals (IPT) , das sich mit Beschwerden gegen Überwachung in Großbritannien auseinandersetzt.
Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz
Gericht: GCHQ-Überwachungsprogramme sind rechtens
Eine Klage von mehreren Menschenrechtsorganisationen gegen die Überwachungsprogramme des britischen Geheimdienstes verlief ergebnislos. Nun soll der EGMR entscheiden.
Die rechtlichen Regeln für die Überwachungsprogramme des britischen Geheimdienstes GCHQ verstoßen nach Ansicht des zuständigen Gerichts nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Gesetz stelle den Geheimdiensten keinen Blankoscheck aus, hieß es am Freitag in der Entscheidung des Tribunals (IPT) , das sich mit Beschwerden gegen Überwachung in Großbritannien auseinandersetzt.
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