Wird Artikel 13 wirklich das Internet zerstören?
06. Nov. 2018, 12:23213
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An jeder Ecke hört man nun die Leute schreien das Artikel 13 der EU das Internet zerstören wird. Was ist dran?
Am 12. September 2018 stimmten die Abgeordneten der Europäischen Union über den umstrittenen Artikel 13 ab. Nun hört man an allen Ecken im Internet, dass dieser das komplette Internet, wie man es derzeit kennt, zerstören wird.
In den Sozialen Netzwerken, vor allem auf Youtube, melden sich immer mehr Influencer zu Wort und verkünden das Ende.
Aber was ist dran? Stimmt das ganz wirklich?
Es ist Wahr und ein Fakt das die Mehrheit der Abgeordneten im EU-Parlament für die umstrittenen Upload-Filter (Artikel 13) und das Leistungsrecht (Artikel 11) gestimmt haben.
Dies heißt aber nun nicht das es nun Gesetz ist und beschlossene Sache.
Bei den beiden Artikeln (13,11) handelt es sich um Vorschläge für Richtlinien. Diese Richtlinien schreiben den EU Mitgliedstaaten dann vor wie das Gesetz formuliert werden könnte. Sprich die einzelnen EU Mitgliedstaaten nehmen diese Richtlinien, formulieren sie nach jeweils geltenden Recht um und verabschieden dann ein Gesetz. Also wird es in jedem Staat ein eigenes Gesetz im Bezug auf die Richtlinien geben.
Den Vorschlag zu Artikel 13 kann man in 3 Punkten so zusammenfassen:
- Internetseiten und Dienste die eine gewisse Grösse erreicht haben und User-Uploads anbieten (Fotos, Videos usw.), also nicht der kleine Katzenzüchterverein, sondern die Grossen wie Facebook, YouTube oder Instagram müssen in Zusammenarbeit mit Rechteinhabern sicherstellen, dass deren Werke nicht widerrechtlich publiziert werden. Dazu müssen Mechanismen geschaffen werden, die solche Inhalte erkennen und entsprechend behandeln können. Diese Techniken muss aber angemessen und verhältnismäßig sein. Die Dienstanbieter müssen den Rechteinhabern Rechenschaft darüber ablegen.
- Die Anbieter müssen Beschwerdestellen und Rechtsbehelfe einrichten, an die sich Nutzer im Streitfall wenden können.
- Außerdem müssen die EU-Mitgliedsstaaten sich um den Dialog zwischen Dienstanbietern und Rechteinhabern kümmern, geeignete Techniken zur Content-Erkennung festlegen und deren Wirksamkeit prüfen.
Es ist also nicht richtig, wie in vielen Youtube Videos nun behauptet wird das alles gelöscht werden muss und sämtliche Uploads zu verhindern sind, sondern sie mit geeigneten Techniken automatisch vor der Veröffentlichung auf Urheberrechtsverletzungen zu untersuchen.
Die wichtigste Änderung des ganzen ist, dass nun die Anbieter für die Urheberrechtsverletzungen haften muss und das nicht mehr einfach auf die User abwälzen kann. Genau das sorgt für einen großen Handlungsdruck. Die Anbieter können sich also nicht mehr einfach zurücklehnen, die Leute uploaden lassen was sie wollen und die Werbegewinne einstreichen.
Auch die neuen geforderten Filter gibt es auch bereits jetzt schon. Beispielsweise das System Content ID bei YouTube. Lädt ein Nutzer zum Beispiel ein Musikvideo auf YouTube hoch, vergleicht YouTube den Clip mit der Datenbank. Wenn das Video urheberrechtlich geschützt ist, blockiert YouTube die Veröffentlichung und informiert dann das Management des Musikers, welches über das weitere Vorgehen entscheiden kann.
Warum sind so viele Kritiker gegen Artikel 13?
Sie befürchten wahrscheinlich durch Artikel 13 eine Massenzensur jeglichen Nutzererstellten Contents. Sozusagen eine große "Zensurmaschine". Aber wie das Ergebnis wirklich aussieht, hängt aber im wesentlich von der Leistungsfähigkeit der Filter ab. Da es diese Filter aber noch nicht in der der Form gibt, welche gefordert wird, kann noch keiner sagen wie es wirklich in Zukunft, wenn das Gesetz verabschiedet ist, aussehen wird.
Artikel 11? Um was geht es hier?
Der Artikel 11, der teilweise in den Medien auch immer wieder als "Linksteuer" auftaucht ist der Vorschlag wie man die Verbindung und Auslegung der Artikel 2 und 3 der EU-Richtlinie 2001/29/EG sowie auf die Richtlinie 2012/28/EU per Gesetz umsetzen könne. Es geht darin nicht darum, irgendwem Geld für Links oder Schnipsel aus Pressemeldungen zu zahlen. Vielmehr geht es darum, nochmals zu bekräftigen, dass nur die Urheber das Recht haben, die Verbreitung ihrer Werke in jedweder Form zu erlauben oder zu verbieten.
Problematisch kann an dieser Regelung sein, dass sich das eben auch auf die Vorschau-Bilder und -Textausschnitte bezieht. So wie es derzeit bei Facebook oder WhatsApp geregelt ist, wenn man einen Link postet, dass ein Vorschaubild oder auch ein kleiner Textausschnitt des Inhaltes mitveröffentlicht wird.
Private Homepages?
Wie sieht es nun mit Homepages aus, welche Privat betrieben werden?
Mehr dazu erfahrt ihr unter:
https://ress.at/was-bedeuten-artikel-11-und-13-fuer-private-homepages-news06032019181745.html
Wie nahe ist der Untergang des Internet?
Schwer zu sagen. Aber wie bereits erwähnt gibt es derzeit nur einen Vorschlag für ein Gesetz. Bis solche Gesetze beschlossen, geprüft und verabschiedet werden wird sicherlich noch viel Zeit vergehen.
Auch kann noch keiner sagen in welche Form sie nun wirklich kommen werden.
Das die grossen Unternehmen, wie Google, Facebook usw. vom europäischen Markt verschwindet, ist ziemlich unwahrscheinlich. Es steckt einfach viel zu viel Geld in diesem Markt. Doch ziemlich viele Influencer und YouTuber werden sich möglicherweise von ihrer einträglichen Geschäftsidee verabschieden müssen, die geschützten Werke anderer ohne deren Genehmigung zu streamen, dazu ein paar lockere Worte einzustreuen und dafür zu kassieren. Sie werden also Zukünftig mehr Arbeit in ihre Veröffendlichungen stecken müssen und um Erlaubnis fragen...
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