VfGH spricht kein generelles Verbot von Bankomatgebühren aus
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seinem jüngsten Erkenntnis kein generelles Verbot für Bankomatgebühren ausgesprochen.Die automatische Weiterverrechnung von Behebungsgebühren von Drittanbietern an die Banken, wie es § 4a des Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) vorsieht, wird aber als verfassungswidrig eingestuft. Die Gesetzesbestimmung wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Banken dürfen also weiterhin in Einzelfällen Gebühren für Geldbehebungen an Bankomaten verrechnen.
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