Deutschland: Google und Meta müssen strafbare Inhalte vorerst nicht melden
Stillhaltevereinbarung soll deutschem Gericht Zeit für Entscheidung gebenAb Dienstag müssen Internetunternehmen mutmaßlich strafbare Äußerungen in sozialen Medien bei einer neuen Zentralstelle des Bundeskriminalamts (BKA) in Deutschland melden. Google und der Facebook-Betreiber Meta sind von dieser Vorgabe zunächst aber befreit. Grund seien Klagen der beiden Unternehmen gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das ab dem 1. Februar eigentlich eine Weiterleitungspflicht vorschreibt, sagte ein Sprecher des deutschen Justizministeriums am Montag.
Diese Klagen müssten nun zunächst geprüft werden. Gegenüber Google und Meta seien sogenannte Stillhaltezusagen abgegeben worden, "um dem Gericht eine sachgerechte Entscheidung ermöglichen", sagte der Sprecher. Die Klagen seien vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängig und beträfen eine "überaus komplexe Rechtsfrage".
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